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Allgemeine GeschÀftsbedingungen der BHB BERTSCH HOLZBAU sp. z o. o. (GmbH)
- Allgemeine Bestimmungen
- Die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (im Folgenden âAGBâ genannt) legen die Regeln fĂŒr Abschluss und Abwicklung von VertriebsvertrĂ€gen und fĂŒr die Lieferung des Sortiments /der Ware fest, die von BHB BERTSCH HOLZBAU sp. z o.o. mit Sitz in Nowy SÄ
cz (33-300) an der Ul. Jana PawĆa II 29 angeboten werden. Die Gesellschaft ist im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000058672 eingetragen, mit einem voll eingezahlten Stammkapital von 80.000,00 PLN, mit den folgenden Nummern: Ust-IDNr.: (NIP):7342834114, Registernummer beim Hauptstatistikamt (REGON): 491983545, im Folgenden als â Herstellerâ genannt.
- Diese AGB sind Bestandteil aller Vertriebs- und LiefervertrĂ€ge fĂŒr das Sortiment / die Ware, die der Hersteller mit Unternehmern/Vertriebspartner ab dem 01.01.2022 abschlieĂt. Der RĂŒcktritt von der Geltung der AGB bedarf der Schriftform, ansonsten gilt der RĂŒcktritt als unwirksam. Im Falle eines Widerspruchs der AGB mit anderen Vertragsbestimmungen haben, die zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsbestimmungen Vorrang.
- Die AGB regeln nicht den Verkauf von Waren an Verbraucher/Endkunden.
- Die AGB sind auf der Website abrufbar https://bertsch-holzbau.eu und werden im Ăbrigen spĂ€testens am Tag des Vertragsschlusses im Wege der Fernkommunikation an den Vertriebspartner ĂŒbermittelt. Bei Vertriebspartner, die mit dem Hersteller in stĂ€ndiger GeschĂ€ftsbeziehung stehen, wird davon ausgegangen, dass diese AGB fĂŒr die Parteien ab dem Zeitpunkt ihrer Bereitstellung auf der Website https://bertsch- holzbau.eu gelten, ohne dass es einer direkten Ăbersendung bedarf.
- Vertragsschluss, Abwicklung von AuftrÀgen
- Die Angebote des Herstellers sind einen Monat ab Eingangsdatum gĂŒltig. Der Hersteller behĂ€lt sich das Recht vor, das Angebot bis zur Annahme durch den Vertriebspartner zu Ă€ndern.
- Angaben, Zeichnungen, technische Daten, Gewichte, MaĂe und Beschreibungen in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder Anlagen zum Angebot sind nur Richtwerte, es sei denn, der Hersteller hat sie in der AuftragsbestĂ€tigung als verbindlich bezeichnet.
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung per e-mail durch den Vertriebspartner und deren BestÀtigung durch den Hersteller ebenfalls schriftlich per E-Mail zustande.
- Die Bestellung sollte mindestens Name und Anschrift des Vertriebspartners, Produkt, Mengen, Lieferort und -termin, Zahlungsbedingungen und ggf. Angaben zum Warenabnahme beim Hersteller beinhalten.
- Innerhalb von 3 Werktagen nach Versand der AuftragsbestĂ€tigung (AB) per e-mail hat der Hersteller das Recht, die Bestellung ohne Angabe von GrĂŒnden zur AusfĂŒhrung anzunehmen, einen anderen Liefertermin vorzuschlagen oder die AusfĂŒhrung abzulehnen. Die AuftragserfĂŒllungszeit betrĂ€gt in der Regel ca. 8-10 Wochen, wird jedoch jeweils individuell vereinbart und in der AuftragsbestĂ€tigung angegeben.
- Der Hersteller ist an den Liefertermin gebunden, sobald er diesen dem Vertriebspartner bestĂ€tigt hat. Der Liefertermin kann sich im Falle von höherer Gewalt, UmstĂ€nden, die der Hersteller nicht zu vertreten hat oder die der Hersteller mit angemessener Sorgfalt nicht abwenden konnte, Ă€ndern; z. B. vorĂŒbergehende TransportbeschrĂ€nkungen oder Probleme mit Lieferung von Halbfabrikaten, Ausfall von Energieversorgung. HĂ€lt der Hersteller den Liefertermin aus den vorgenannten GrĂŒnden nicht ein, stehen dem Vertriebspartner keine SchadensersatzansprĂŒche wegen nicht oder nicht rechtzeitiger AusfĂŒhrung des Auftrages zu. Der Hersteller ist berechtigt, einen neuen Liefertermin vorzuschlagen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurĂŒckzutreten.
- Der Hersteller ist zur Teillieferung berechtigt.
- Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, geht das Risiko von Warenlieferung mit der Ăbergabe der Ware an den Vertriebspartner ĂŒber (INCOTERMS 2020 EXW ab Produktionswerk in Nowy SÄ
cz, ul. Jana PawĆa II 29, Polen). Wenn die Bestellung auch die Lieferung von Waren umfasst, gilt sie zum Zeitpunkt der Verladung beim ersten FrachtfĂŒhrer (INCOTERMS 2020 FCA, Produktionswerk in Nowy SÄ
cz, Jana PawĆa II 29, Polen) als geliefert.
- Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung durch Transportmittel nach Wahl des Herstellers.
- Bei einem Auftragswert von mindestens 2000,- EUR trĂ€gt der Vertriebspartner die Transportkosten nicht, in anderen FĂ€llen betragen die Transportkosten innerhalb der EuropĂ€ischen Union 150,- EUR, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Die Transportregeln auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union werden von den Vertragsparteien individuell festgelegt.
- Bei fehlenden oder nicht rechtzeitigen Zahlungen des Vertriebspartners, bei Nichtzahlung von Verzugszinsen im GeschĂ€ftsverkehr ist der Hersteller berechtigt, die AusfĂŒhrung der AuftrĂ€ge bis zur vollstĂ€ndigen Begleichung der fĂ€lligen BetrĂ€ge auszusetzen.
- Der Hersteller behĂ€lt sich das Recht vor, eine Bestellung bei negativer Beurteilung der ZahlungsglaubwĂŒrdigkeit des Vertriebspartners (BonitĂ€t) durch den Versicherer der Forderungen abzulehnen.
- Preis.
- Die Preise, der vom Hersteller in Angeboten und AuftragsbestÀtigung angegebenen waren, sind Nettopreise und werden um die fÀllige, gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht.
- Alle Rabatte, Skonti, die der Hersteller dem Vertriebspartner gewĂ€hrt, mĂŒssen unter Androhung der Nichtigkeit in einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien festgelegt werden. Bei Zahlungsverzug verliert der Vertriebspartner das Recht auf Rabatte und Skonti.
- Die Kosten etwaiger zusÀtzlicher Leistungen des Herstellers, geleistet zugunsten des Vertriebspartner werden individuell, schriftlich unter Androhung der Nichtigkeit, in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien oder bei der Auftragserteilung durch den Vertriebspartner festgelegt.
- Der Hersteller ist berechtigt, den Preis im Falle einer wesentlichen Ănderung der Kosten fĂŒr Material, GehĂ€lter, Transport, Strom, öffentliche Verbindlichkeiten im Hinblick auf die Erhöhung der oben genannten Faktoren zu Ă€ndern.
- Der Hersteller ist berechtigt, die Lieferung von Vorauskasse oder Vorauszahlung des Vertriebspartners abhÀngig zu machen. Die Zahlungsbedingungen werden in der AuftragsbestÀtigung genannt, und bei Zweifeln an der ZahlungsfÀhigkeit des Auftragnehmers kann der Hersteller die Lieferung jederzeit von Vorauskasse oder Vorauszahlung abhÀngig machen.
- Die Bezahlung der Ware erfolgt auf Grundlage einer entsprechenden Mehrwertsteuerrechnung. Als Zahlungsdatum gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto des Herstellers. Bei Zahlungsverzug berechnet der Hersteller dem Vertragspartner nach Wahl des Herstellers Verzugszinsen im GeschĂ€ftsverkehr oder Zinsen in Höhe von Zinsen fĂŒr Bankdarlehen auf dem Kontokorrent.
- Der Vertriebspartner wird EigentĂŒmer der Ware mit vollstĂ€ndiger Zahlung innerhalb der vom Hersteller angegebenen Fristen (Eigentumsvorbehalt der verkauften Ware â Art. 589 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuches), es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Im Falle der Stornierung einer Bestellung zur Lieferung von Waren fĂŒr eine Einzelbestellung ist der Vertriebspartner verpflichtet, dem Hersteller den Preis in Höhe von 100 % des Bruttowarenwertes und eine eventuelle EntschĂ€digung zu zahlen. Etwaige Vorauszahlungen des Vertriebspartners werden auf die vorgenannten Preise und VergĂŒtungen angerechnet.
- Die Abtretung der AnsprĂŒche des Vertriebspartners gegenĂŒber dem Hersteller bedarf Zustimmung des Herstellers, unter Androhung der Nichtigkeit. Die Parteien schlieĂen den Abzug von AnsprĂŒchen des Vertriebspartners gegen den Hersteller vom Preis aus.
- Kann der Vertriebspartner die Leistung nicht erbringen, hat der Hersteller das Recht, die Lieferung zu verweigern und vom Vertrag zurĂŒckzutreten. Bei Lieferung von Waren auf Einzelbestellung ist der Vertriebspartner verpflichtet, dem Hersteller den Preis in Höhe von 100 % des Bruttowarenwertes und eine eventuelle EntschĂ€digung zu zahlen. Etwaige Vorauszahlungen des Auftragnehmers werden auf die vorgenannten Preise und VergĂŒtungen angerechnet.
- Bei Annahmeverweigerung ist der Hersteller berechtigt, dem Auftragnehmer die Kosten der Lagerung in Rechnung zu stellen.
IV QualitÀtsgarantie.
- Holz ist ein Naturprodukt, daher sind Abweichungen in der natĂŒrlichen Farbe, Struktur und sonstige Unterschiede innerhalb der Holzart kein Mangel. Ein wesentlicher Bestandteil der AGB ist eine Information zu âEigenschaften von BHB-Holzâ auf der Website https://bertsch-holzbau.eu abrufbar.
- Bei Auswahl, Montage und Verwendung der Ware berÀt der Hersteller ggf. kostenlos und fachmÀnnisch.
- Der Hersteller leistet die Herstellergarantie fĂŒr die Beschaffenheit des Bauwerks oder seiner Bauteile fĂŒr einen Zeitraum von 60 Monaten ab Warenausgang, im ĂŒbrigen Umfang Zubehör) fĂŒr einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Haftung des Herstellers im Rahmen der MĂ€ngelgewĂ€hrleistung ist ausgeschlossen.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, den KĂ€ufer/Kunde bei offensichtlichen MĂ€ngeln unverzĂŒglich nach Erhalt, spĂ€testens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, auf die Verpflichtung zur Untersuchung der gelieferten Ware hinsichtlich Menge und QualitĂ€t auf versteckte MĂ€ngel hinzuweisen und Restumfang innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum ihrer Offenlegung, unter Androhung des Verlusts von GarantieansprĂŒchen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die Beanstandung des KĂ€ufers und die Offenlegung des Mangels unverzĂŒglich dem Hersteller anzuzeigen.
- Stellt der Vertriebspartner fest, dass die Ware mangelhaft ist, darf der KĂ€ufer bis zur Erledigung der Reklamation oder Beweissicherung durch einen vom Hersteller beauftragten SachverstĂ€ndigen nicht ĂŒber die Ware verfĂŒgen, d.h. teilen, weiterverĂ€uĂern oder verarbeiten.
- Wird die Beanstandung als berechtigt angesehen, kann der Hersteller nach seiner Wahl und unter BerĂŒcksichtigung der Art des Mangels das Produkt entweder durch ein neues mangelfreies Produkt ersetzen oder reparieren oder den Preis um einen im Zusammenhang mit dem Mangel angemessenen Wert mindern.
- Der Vertriebspartner ist verpflichtet, Gelegenheit zur ĂberprĂŒfung des gerĂŒgten Mangels zu geben und im Falle des Austauschs des mangelhaften Produkts durch ein mangelfreies Produkt das mangelhafte Produkt spĂ€testens nach Mangelbeseitigung zurĂŒckzusenden.
- Der Hersteller kann die Annahme der Reklamation verweigern, wenn die Ware unsachgemÀà transportiert und/oder installiert und/oder verwendet wurde. Die Montageanleitung wird dem KĂ€ufer zusammen mit der Ware ausgehĂ€ndigt, die Benutzungsregeln sind in den AGB beigefĂŒgten Anleitungen festgelegt. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die oben genannten den Anweisungen des KĂ€ufers der Ware weiterzugeben.
- Die Haftung des Herstellers fĂŒr MĂ€ngelschĂ€den bei AusĂŒbung der GewĂ€hrleistungsrechte ist gemÀà Art. 558 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen.
- Die quantitative und/oder qualitative Beanstandung der Ware berechtigt den Vertriebspartner nicht, Zahlungen fĂŒr abgeschlossene AuftrĂ€ge zu stoppen.
- In jedem Reklamationsfall, die von Hersteller geprĂŒft wird, bildet die Erstellung eines Reklamationsprotokolls und einer Fotodokumentation durch den Vertriebspartner eine unabdingbare Grundlage. Diese sollen unmittelbar nach Einreichen der Reklamation durch den Auftragnehmer oder KĂ€ufer angefertigt werden. Wenn der Vertriebspartner die Fotodokumentation nicht erstellen kann, wird der Hersteller Reklamationen anhand der vom KĂ€ufer der Ware erstellten Dokumentation berĂŒcksichtigen.
- Der Hersteller ist berechtigt, Auszahlung von GarantieansprĂŒche gegenĂŒber Vertriebspartner zu stoppen, bis dieser alle ĂŒberfĂ€lligen Zahlungen im Zusammenhang mit der reklamierten Ware beglichen hat.
- Bei Lieferung von MaĂanfertigungen hat der Vertriebspartner vorbehaltlich der Regelungen dieser AGB kein Recht zum RĂŒcktritt vom Vertrag, den Vertrag aufzulösen oder zur RĂŒcksendung der Ware.
- Haftung
- Der Hersteller haftet fĂŒr den tatsĂ€chlichen Schaden, gleich aus welchem Haftungstitel, bei Vorsatz, Unterlassung oder grober FahrlĂ€ssigkeit.
- Bei SchÀden, die auf einfacher FahrlÀssigkeit beruhen, ist die Haftung des Herstellers auf SchÀden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und von SachschÀden erheblicher Höhe beschrÀnkt.
- Die Haftung des Herstellers fĂŒr entstandene Folgekosten bei der Beseitigung der Reklamation sowie fĂŒr entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
- Die HaftungsbeschrÀnkung gilt nicht, soweit der Hersteller den Mangel arglistig verschwiegen hat.
- Schlussbestimmungen
- Das anwendbare RechtsverhÀltnis der Parteien ist polnisches Recht mit Ausnahme internationaler Abkommen.
- Die Parteien werden sich bemĂŒhen, alle Streitigkeiten gĂŒtlich beizulegen, und wenn dies nicht möglich ist, werden sie die Streitigkeiten den fĂŒr den Sitz des Herstellers zustĂ€ndigen ordentlichen Gerichten unterbreiten.
- Jede Partei des RechtsverhÀltnisses hat das Recht, ihre Rechte und Pflichten mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei abzutreten, unter Androhung der Nichtigkeit.
- Die Parteien sind verpflichtet, die Bedingungen der gegenseitigen Zusammenarbeit geheim zu halten, es sei denn, die Weitergabe von Informationen ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB gelten die ĂŒbrigen Bestimmungen fĂŒr die Parteien. Die Parteien verpflichten sich hiermit, alle ungĂŒltigen, soweit gesetzlich zulĂ€ssig, oder unwirksamen Bestimmungen der AGB durch neue gĂŒltige und wirksame Bestimmungen zu ersetzen, deren Inhalt dem Inhalt der ungĂŒltigen im Rahmen des anwendbaren Rechts möglichst Ă€hnlich ist oder unwirksamen Bestimmungen und dem Willen der Parteien, die in den unwirksamen Bestimmungen enthalten sind, oder unwirksamen Bestimmungen der AGB am nĂ€chsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, den AGB eine Anlage beizufĂŒgen, die eine unwirksame Bestimmung des Vertrages ersetzende Bestimmung enthĂ€lt und deren Zweck der ungĂŒltigen oder unwirksamen Bestimmung gleich oder Ă€hnlich ist.
- Die Parteien sind sich einig, dass die AGB nicht Grundlage fĂŒr die BegrĂŒndung einer Gesellschaft des bĂŒrgerlichen Rechts zwischen ihnen bilden.
- Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig ĂŒber SitzverĂ€nderungen, Eigentumsumwandlung und die rechtliche und/oder finanzielle Situation zu informieren, die die gegenseitige Zusammenarbeit beeintrĂ€chtigen können.
- In Angelegenheiten, die nicht von diesen Bestimmungen der AGB erfasst sind, gelten die Bestimmungen des allgemein anwendbaren polnischen Rechts entsprechend.
- Ănderungen, ErgĂ€nzungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedĂŒrfen der Schriftform, andernfalls sind sie nichtig.
- Die Regeln fĂŒr die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Hersteller finden Sie unter https://bertsch-holzbau.eu/pl/privacy-policy.php