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Baugenehmigung fürs Blockhaus – Pflicht oder nicht?

Blockbohlenhäuser aus Holz erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit – sei es als gemütliches Gartenbüro, praktisches Ferienhaus, kreative Werkstatt oder sogar als dauerhafter Wohnraum. Doch bevor Sie mit dem Bau eines solchen Holzhauses beginnen, sollten Sie sich unbedingt mit den geltenden baurechtlichen Vorschriften auseinandersetzen.

Denn obwohl es in Deutschland einheitliche Prinzipien im Baurecht gibt, variieren die konkreten Regelungen je nach Bundesland teils erheblich. Es ist daher ratsam, sich sowohl mit den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen als auch mit den spezifischen Vorgaben Ihrer örtlichen Baubehörde vertraut zu machen. Nur so vermeiden Sie unangenehme Überraschungen – etwa Bußgelder oder gar einen angeordneten Baustopp.

Benötigt ein Blockhaus eine Baugenehmigung?

Wie lautet die Antwort auf die Frage: „Benötige ich in Deutschland eine Baugenehmigung für ein Blockhaus?“? Das hängt von mehreren Schlüsselfaktoren ab – und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zwar können viele kleinere Projekte ohne formelle Baugenehmigung durchgeführt werden, was jedoch nicht bedeutet, dass Sie völlig frei sind. In der Praxis gibt es strenge Bedingungen, die erfüllt werden müssen.


Wann benötigen Sie in der Regel KEINE Genehmigung?

Wenn Sie vorhaben, ein kleines Blockbohlenhaus zu bauen – z. B. als Geräteschuppen, Holzlager, Pavillon oder Freizeithütte ohne Wohnfunktion – können Sie von der Genehmigungspflicht befreit werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

1. Eine Gebäudefläche von bis zu 30-50 m² – die genaue Grenze hängt von den geltenden Vorschriften im jeweiligen Bundesland ab (z. B. beträgt die zulässige Fläche in Bayern 75 m³ Rauminhalt, in Brandenburg 30 m²).

2. Keine Wohnfunktion – das Haus darf nicht als ständiger oder saisonaler Wohnsitz genutzt werden.

3. Einstöckige Bauweise – ohne nutzbaren Dach- oder Kellerraum.

4. Keine Sanitär-, Heizungs- oder Abwasseranlagen – Hütten mit diesen Einrichtungen gelten in der Regel als Wohngebäude.

5. Lage außerhalb von Schutzzonen – in Gebieten mit besonderem Status (Landschaft, Stadt, Naturschutz) sind die Vorschriften viel strenger.

Praxistipp: Auch wenn Ihr Projekt keiner Genehmigung bedarf, ist es in vielen Fällen erforderlich, die örtliche Behörde über den Bau zu informieren. Wenn das Haus in der Nähe der Grundstücksgrenze errichtet werden soll, kann es außerdem erforderlich sein, die Zustimmung der Nachbarn einzuholen, insbesondere wenn der Abstand zur Grenze weniger als 3 Meter beträgt.

Warum ist das wichtig?

In Deutschland kann der Baubeginn ohne ordnungsgemäße Anzeige oder Genehmigung zu Verwaltungsstrafen oder sogar zu einem Abriss führen. Es lohnt sich daher immer, sich bei der örtlichen Behörde zu erkundigen, ob für das geplante Vorhaben keine weiteren Formalitäten erforderlich sind, auch wenn die allgemeinen Voraussetzungen für eine „Befreiung von der Genehmigungspflicht“ erfüllt sind.

Checkliste: Darf ich ein Blockhaus genehmigungsfrei bauen?

1. Hat das Haus eine Grundfläche von weniger als 30-50 m²?
(je nach Bundesland, siehe unten)

2. Hat das Haus nur ein Geschoss (Erdgeschoss) und keinen Keller oder nutzbaren Dachraum?

3. Wird das Gebäude nur als Geräteschuppen, Ferienhaus oder Lager genutzt?

4. Wird es KEINE Sanitäranlagen, Strom oder Heizung im Gebäude geben?

5. Wird das Gebäude in der erforderlichen Entfernung von der Grundstücksgrenze (in der Regel 3 Meter) aufgestellt?

6. Befindet sich das Grundstück NICHT in einem Naturschutzgebiet?

7. Planen Sie eine leichte Holzkonstruktion ohne festes Fundament (z. B. auf Betonblöcken)?

8. Haben Sie die Erlaubnis Ihrer Nachbarn eingeholt, wenn das Haus nahe an der Grundstücksgrenze liegt?


Wenn Sie alle Fragen mit JA beantwortet haben, benötigen Sie wahrscheinlich keine Genehmigung, sollten aber dennoch immer die örtliche Baubehörde konsultieren.

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „NEIN“ beantwortet haben, müsseIn Deutschland gibt es keine einheitliche Bauordnung. Jedes der 16 Bundesländer hat seine eigene Landesbauordnung (LBO), die die zulässige Größe, Nutzung und Lage von Gebäuden – einschließlich Blockhäusern – regelt. Daher ist es bei der Planung eines Bauprojekts immer ratsam, zunächst die örtlichen Vorschriften im jeweiligen Bundesland zu prüfen.

LandVolumen-/Größenbegrenzung ohne GenehmigungHöheQuelle des BaurechtsKommentare
Bayern Bis zu 75 m³ Volumen (ca. 25-28 m²)bis zu 3 mBayerische Bauordnung (BayBO)Anmeldung erforderlich
BrandenburgBis zu 30 m² bebaute Flächebis zu 3 mBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)Nur ohne Wohnfunktion
Niedersachsenbis zu 40 m² bebaute Flächekeine BegrenzungNiedersächsische Bauordnung (NBauO)Unterschiedliche Anforderungen je nach Gemeinde
Nordrhein-WestfalenBis zu 30 m² – aber nur in Kleingärtenbis zu 3 mBauO NRWNur in Kleingärten oder als Nebengebäude
Erfordert oft die Zustimmung der Nachbarn
SachsenBis zu 10 m² genehmigungsfrei, der Rest anzeigepflichtigBis zu 3 mSächsBOAlles über 10 m² bedarf einer Anzeige und über 30 m² einer Vollgenehmigung

Hinweis: Die oben genannten Informationen dienen nur zur Orientierung und können sich ändern – erkundigen Sie sich immer bei Ihrer örtlichen Baubehörde nach den aktuellen Vorschriften. 

Einstufung nach dem Verwendungszweck des Blockhauses

Ob Sie in Deutschland eine Baugenehmigung für ein Blockhaus benötigen, hängt maßgeblich von dessen Verwendungszweck ab. Auch wenn es sich um einen kleinen Bau handelt, können die Vorschriften je nach Verwendungszweck des Blockhauses stark variieren. Aus diesem Grund ist es ratsam, den Verwendungszweck zu Beginn genau festzulegen. 

Nachfolgend finden Sie eine vereinfachte Tabelle, anhand derer Sie feststellen können, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen:

ZweckErlaubnis erforderlich?Kommentare
WerkzeughausNormalerweise NOBis zu 10-30 m² (je nach Grundstück), ohne Fundament und Wasserinstallation.
Gartenbüro / AtelierVielleicht JaWenn der Bungalow über eine Elektroinstallation verfügt, kann eine Genehmigung oder Anmeldung erforderlich sein.
SommerhausJA oder AnmeldungMindestdokumentation erforderlich – z.B. Entwicklungsplan.
Ganzjähriges Haus / WohnenJAErforderlich sind eine vollständige Genehmigung und vollständige Energiestandards.

Wichtig! Wenn das Blockbohlenhaus als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden soll, auch wenn es nur zu Erholungszwecken genutzt wird, unterliegt es in der Regel den gleichen Vorschriften wie ein vollwertiges Wohngebäude, d. h. der Anschluss an Versorgungsunternehmen und die Energiebewertung (gemäß EnEV/GEG – Deutsche Energieeinsparverordnung) sind obligatorisch.

Wenn Sie einen verwandten Artikel lesen möchten, besuchen Sie bitte https://bertsch-holzbau.eu/de/blog/baugenehmigung-fur-ein-gartenhaus-in-deutschland/ 

So funktioniert das Genehmigungsverfahren in Deutschland 

Wenn Ihr Blockhaus Projekt nicht als genehmigungsfrei (von der Genehmigungspflicht befreit) gilt, müssen Sie das formelle Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung durchlaufen. Obwohl dies für viele nach einem komplizierten Verfahren klingt, ist es in der Praxis mit guter Dokumentation ein transparenter Prozess, der auch für Privatpersonen machbar ist.

Schritte des Verfahrens:

1. Wenden Sie sich an Ihr örtliches Planungsbüro:


Informieren Sie sich über die genauen Vorschriften in Ihrem Bundesland und Ihrer Gemeinde – jede Region kann unterschiedliche Richtlinien haben.

2. Bereiten Sie die Projektdokumentation vor:


Die erforderlichen Dokumente sind in der Regel: 

  • Lageplan,
  • horizontale und vertikale Grundrisse des Hauses,
  • technische Beschreibung mit Verwendungszweck, Materialien, Installationen,
  • Nachweis des Grundstücksrechts, 
  • in manchen Fällen: Energiebewertung und Nachbarschaftsbericht.

3. Einreichung des Bauantrags:


Reichen Sie die Unterlagen bei der örtlichen Baubehörde ein – in der Regel persönlich oder über den e-Bauantrag (digitales Formular).

4. Wartezeit


Die Entscheidung wird im Durchschnitt innerhalb von 2 bis 8 Wochen getroffen, je nach Region und Vollständigkeit der Unterlagen.

5. Entscheidung und Baubeginn:

Sobald Sie die Baugenehmigung erhalten haben, können Sie mit dem Bau gemäß den genehmigten Plänen beginnen. Sie dürfen nicht mit dem Bau beginnen, bevor Sie die Genehmigung erhalten haben. Ein Bau vor Erhalt der Genehmigung kann zu Bußgeldern oder einer Abrissanordnung führen. 

Wie können Sie Ihre Chancen auf eine Baugenehmigung erhöhen?

Obwohl das Verwaltungsverfahren anspruchsvoll sein kann, hängt es von der Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Praxis hat ein gut vorbereiteter Antrag eine viel bessere Chance auf Genehmigung.



Wichtige Tipps:

  • Erstellen Sie genaue technische Pläne, einschließlich 2D-Pläne und, wenn möglich, 3D-Visualisierungen. 
  • Berücksichtigen Sie die Umgebung und die Art der benachbarten Gebäude; das Design sollte sich harmonisch in den lokalen Kontext einfügen.
  • Achten Sie darauf, dass das Design ästhetisch ansprechend ist und nur minimale Auswirkungen auf die Nachbarn hat, z. B. ein niedriges Dach, begrenzte Schattenbildung, geeignete Zäune.
  • Fügen Sie eine technische Beschreibung der Materialien bei, wobei der Schwerpunkt auf Langlebigkeit, Umweltfreundlichkeit und Energiestandards liegen sollte.
  • Geben Sie den Verwendungszweck der Blockhütte an, z. B. ob es sich um ein Freizeit-, Nutz-, Saison- oder Ganzjahresgebäude handelt.

Interessante Tatsache: In einigen Bundesländern – z. B. in Bayern oder Baden-Württemberg – haben Projekte mit energiesparenden Elementen (wie Dachdämmung, ökologische Heizung, natürliche Materialien) bessere Chancen, schnell genehmigt zu werden. Es lohnt sich daher, diese Lösungen bereits in der Entwurfsphase in Betracht zu ziehen.

Kann mit dem Bau begonnen werden, bevor die Entscheidung getroffen wurde?

Auf keinen Fall. In Deutschland gilt der Baubeginn eines Hauses ohne gültige Baugenehmigung als Schwarzbau. Dies kann zu

  • einer Geldstrafe,
  • einer Anordnung zur Einstellung der Arbeiten
  • und im schlimmsten Fall eine Abrissanordnung nach sich ziehen.

Tipp: Wenn Sie unter Zeitdruck stehen, erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit eines sogenannten vereinfachten Verfahrens (simplified procedure) – einige Gemeinden bieten einen schnelleren Weg für kleine Sommerhäuser an.

Die häufigsten Irrtümer von Investoren

Viele Investoren, die den Bau eines Blockhauses planen, gehen von Annahmen aus, die sich in der Praxis nicht immer bestätigen. Obwohl die Vorschriften komplex sein können, ist es gerade der Mangel an Wissen, der oft zu kostspieligen Fehlern oder Verzögerungen bei der Umsetzung des Projekts führt.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Mythen und Missverständnisse:

„Kleines Haus = keine Genehmigung“

Nicht die Größe des Hauses ist entscheidend dafür, ob Sie eine Genehmigung benötigen, sondern sein Zweck und Standort. Selbst für ein Haus mit einer Fläche von weniger als 30 m² kann eine Benachrichtigung oder Genehmigung erforderlich sein, wenn es beispielsweise als Büro oder Schlafplatz genutzt wird oder wenn es Installationen (Strom, Wasser) enthält.

„Ich brauche keine Formalitäten zu erledigen, wenn ich keinen Strom- und Wasseranschluss benötige.“

Das Fehlen von Installationen befreit Sie nicht von der Verpflichtung, eine Genehmigung einzuholen. Die Art des Bodens, der Status des Grundstücks, die Bestimmungen des örtlichen Bebauungsplans und die Entfernung von den Grundstücksgrenzen sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung.

„Der Nachbar sagt nichts, also kann ich bauen.“

Das Fehlen von Einwänden der Nachbarn garantiert nicht die Rechtmäßigkeit des Baus. Nur eine positive Entscheidung der Behörden gibt Ihnen das volle Recht, mit den Arbeiten zu beginnen. Darüber hinaus können Nachbarn auch nach Abschluss der Bauarbeiten Einspruch einlegen, wenn sich herausstellt, dass Sie gegen die Vorschriften verstoßen haben.

Zusammenfassung

Wenn Sie planen, in Deutschland ein Blockhaus zu bauen, sollten Sie immer zuerst die örtlichen LBO-Vorschriftenprüfen. Obwohl viele Bauwerke ohne Genehmigung errichtet werden können, muss jede Situation einzeln geprüft werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei der Baubehörde über Ihr Projekt erkundigen. So können Sie kostspielige Fehler vermeiden und einen Raum schaffen, der den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Wenn Sie ein Blockhaus kaufen möchten, das den deutschen Standards entspricht, informieren Sie sich über das Angebot von BHB – Bertsch Holzbau. Unsere Blockhäuser werden mit technischer Dokumentation geliefert und können an die Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes angepasst werden.

FAQ

Wie groß darf ein Blockhaus ohne Genehmigung sein?
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich – in der Regel bis 30-40 m² und bis 3 Meter Höhe.

Kann ich auf jedem Grundstück ein Blockhaus bauen?
Nein – es muss ein Baugrundstück oder ein Freizeitgrundstück mit entsprechender Ausweisung sein.

Welche Gebäude können genehmigungsfrei gebaut werden?
Gartenlauben, Geräteschuppen, Lagerschuppen – solange sie den Anforderungen der Landesbauordnung (LBO) entsprechen.

Darf ich die Hütte als Büro nutzen?
Nur wenn die LBO dies erlaubt – es lohnt sich, vorher eine Genehmigung bei der Behörde einzuholen.

Darf das Blockhaus isoliert werden und Strom haben?
Ja, aber für den Anschluss der Installationen sind möglicherweise separate Genehmigungen erforderlich.

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